Otto Stiftung

Otto Stiftung

Kontakt:


Otto Stiftung

Kurstrasse 2

61231 Bad Nauheim


E-Mail: info@otto-stiftung.net

Web: otto-stiftung. net


Vorstand:

Heinz-Jürgen Otto

Brunhilde Otto


LEI Nr.:LEI 967600IJWNG3GJQW0136

LEI = Legal Entity Identifier

Stiftung

Die Otto Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz und Verwaltung in 61231 Bad Nauheim.


Die in 2005 gegründete Otto Stiftung unterstützt internationale, nationale und regionale Projekte die §52 AO ent-sprechen und in der Satzung unter § 2 „Stiftungszweck“ verankert sind.  Dabei ist es den Gründern ein Anliegen Projekte zu unterstützen, die auf Nachhaltigkeit angelegt sind. Ferner soll die geleistete Hilfe Anstoß sein, andere Menschen und/oder Institutionen zu weiteren Beiträgen zu motivieren.


Gründer

Brunhilde Otto, geb. 1950

Heinz-Jürgen Otto, geb. 1949


Die Otto Stiftung wurde in 2005 von Brunhilde Otto, geb. Adamy, und Heinz-J. Otto, als private, gemein-nützige Stiftung gegründet.

Seit diesem Zeitpunkt wurde das Stiftungskapital in Schritten auf          € 507.000,-- erhöht.

Zum Ende von 2023 betrug das Gesamtvermögen der Stiftung             € 774.397,70.

Motivation

   

Während unserer aktiven Berufszeit durften wir in verschiedenen Ländern (Deutschland, England, Holland, Südafrika, Schweiz, USA) leben und arbeiten und, u.a. Entwicklungsländer, bereisen. Auch wenn das Berufsleben in vielerlei Hinsicht herausfordernd war, empfanden wir es als Privileg von der Welt viel sehen und erleben zu dürfen. Gleichzeitig hat es unser Bewusstsein für die Herausforderungen und die eingeschränkten Möglichkeiten vieler Mitmenschen geschärft. Durch unser Engagement und mit den uns gegeben Mitteln wollen wir einen Beitrag leisten und Projekte  unterstützen die zu einer Chancenverbesserung führen können.

 

Zusammenfassung

Gründung: 2005

Beginn Kapitalisierung: 2005

    

Projekte seit 2007

Lokale Projekte: 33

Nationale Projekte: 7

Internationale Projekte: 19

Stiftungszweck

(Auszug aus der Satzung §2ff)



Die Otto Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.


Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:


  • Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Erziehung elternloser Kinder.
  • Förderung von Jugend- und Altenhilfe.
  • Finanzielle Unterstützung von Hilfsprojekten zur Selbsthilfe.
  • Zuwendungen an gemeinnützige Hilfs- und Bildungsprojekte im In- und Ausland.
  • Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, Menschen in Not direkte Hilfe zu gewähren insbesondere Förderungen nach §52 AO Abs. 2; lfd. Nr. 10.
  • Unterstützung von Fürsorgemaßnahmen durch amtlich anerkannte Wohlfahrtsverbände.
  • Zuwendungen an gemeinnützige Sportvereine.
  • Zuwendungen an gemeinnützige Kultur- und Kunstvereine.


Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer sonstigen geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen