Otto Stiftung
Kontakt:
Otto Stiftung
Kurstrasse 2
61231 Bad Nauheim
E-Mail: info@otto-stiftung.net
Web: otto-stiftung. net
Vorstand:
Heinz-Jürgen Otto
Brunhilde Otto
LEI Nr.:LEI 967600IJWNG3GJQW0136
LEI = Legal Entity Identifier
Die Otto Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige, öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz und Verwaltung in 61231 Bad Nauheim.
Die in 2005 gegründete Otto Stiftung unterstützt internationale, nationale und regionale Projekte die §52 AO ent-sprechen und in der Satzung unter § 2 „Stiftungszweck“ verankert sind. Dabei ist es den Gründern ein Anliegen Projekte zu unterstützen, die auf Nachhaltigkeit angelegt sind. Ferner soll die geleistete Hilfe Anstoß sein, andere Menschen und/oder Institutionen zu weiteren Beiträgen zu motivieren.
Gründer
Brunhilde Otto, geb. 1950
Heinz-Jürgen Otto, geb. 1949
Die Otto Stiftung wurde in 2005 von Brunhilde Otto, geb. Adamy, und Heinz-J. Otto, als private, gemein-nützige Stiftung gegründet.
Seit diesem Zeitpunkt wurde das Stiftungskapital in Schritten auf € 507.000,-- erhöht.
Zum Ende von 2023 betrug das Gesamtvermögen der Stiftung € 774.397,70.
Motivation
Während unserer aktiven Berufszeit durften wir in verschiedenen Ländern (Deutschland, England, Holland, Südafrika, Schweiz, USA) leben und arbeiten und, u.a. Entwicklungsländer, bereisen. Auch wenn das Berufsleben in vielerlei Hinsicht herausfordernd war, empfanden wir es als Privileg von der Welt viel sehen und erleben zu dürfen. Gleichzeitig hat es unser Bewusstsein für die Herausforderungen und die eingeschränkten Möglichkeiten vieler Mitmenschen geschärft. Durch unser Engagement und mit den uns gegeben Mitteln wollen wir einen Beitrag leisten und Projekte unterstützen die zu einer Chancenverbesserung führen können.
Zusammenfassung
Gründung: 2005
Beginn Kapitalisierung: 2005
Projekte seit 2007
Lokale Projekte: 33
Nationale Projekte: 7
Internationale Projekte: 19
Stiftungszweck
(Auszug aus der Satzung §2ff)
Die Otto Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer sonstigen geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen